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BGB § 287 Verantwortlichkeit während des Verzugs

BGB § 287 Verantwortlichkeit während des Verzugs

[ Auszug: Der Schuldner hat während des Verzugs jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei r ... ]